Ohne Dämmschichttrocknung geht es nicht: Teurer Folgeschaden nach falscher Bautrocknung in München

Ein aktueller Wasserschaden in München zeigt eindrucksvoll, welche Folgen eine nicht fachgerecht ausgeführte Bautrocknung haben kann. Obwohl sich Wasser im Bodenaufbau und in der Dämmschicht befand, wurden lediglich normale Kondensattrockner aufgestellt.

Anfangs schien die Maßnahme erfolgreich zu sein: Die gemessenen Feuchtigkeitswerte an den Wänden gingen zurück. Daraufhin wurde die Trocknung beendet und das Gebäude für trocken erklärt.

Nur zwei Monate später zeigte sich das tatsächliche Schadensausmaß. Die Wände waren erneut massiv feucht, der Putz begann aufzuquellen und abzuplatzen. Hinter den Einbauschränken hatte sich großflächiger Schimmel gebildet. Sämtliche betroffenen Schränke müssen nun zurückgebaut und entsorgt werden. Der entstandene Folgeschaden liegt voraussichtlich bei rund 10.000 Euro.

Warum ein Kondensattrockner allein nicht ausreicht

Ein Kondensattrockner entzieht der Raumluft Feuchtigkeit und unterstützt dadurch die Trocknung frei zugänglicher Wand-, Decken- und Bodenoberflächen. Er ist bei vielen Wasserschäden ein wichtiger Bestandteil des Trocknungsaufbaus.

Befindet sich das Wasser jedoch unter dem Estrich beziehungsweise in der darunterliegenden Dämmung, reicht eine reine Kondensattrocknung normalerweise nicht aus. Die Dämmschicht ist durch Estrich und Bodenbelag weitgehend vom Raum getrennt. Ohne einen gezielten Luftaustausch kann die eingeschlossene Feuchtigkeit nur sehr langsam oder überhaupt nicht entweichen.

Die zunächst sinkenden Messwerte an der Wand können deshalb täuschen. Während die sichtbaren Oberflächen trockener erscheinen, bleibt der eigentliche Feuchteschaden im Bodenaufbau bestehen. Nach dem Abschalten der Geräte verteilt sich die verbliebene Feuchtigkeit erneut im Gebäude und kann über angrenzende Wände und Bauteile wieder sichtbar werden.

Was wäre fachlich erforderlich gewesen?

Bei einem Verdacht auf Wasser in der Dämmschicht muss zunächst der genaue Bodenaufbau untersucht werden. Dazu gehören eine systematische Feuchtemessung, die Abgrenzung der betroffenen Flächen und – falls erforderlich – Kontrollöffnungen im Estrich oder in den Randbereichen.

Anschließend muss entschieden werden, ob die Dämmschicht technisch getrocknet werden kann oder ob einzelne Materialien aufgrund ihrer Beschaffenheit oder einer mikrobiellen Belastung zurückgebaut werden müssen.

Bei einer technisch möglichen Dämmschichttrocknung wird ein geschlossener Trocknungskreislauf aufgebaut. Dabei wird trockene Luft gezielt durch den betroffenen Bodenaufbau geführt oder feuchte Luft aus der Dämmschicht abgesaugt. Je nach Schadenssituation kommen Turbinen, Wasserabscheider, HEPA-Filter und Kondensattrockner zum Einsatz.

Die Kondensattrocknung unterstützt diesen Prozess, ersetzt die eigentliche Dämmschichttrocknung aber nicht.

Welche Fehler wurden bei diesem Wasserschaden gemacht?

Nach den vorliegenden Informationen lassen sich mehrere entscheidende Fehler erkennen:

  1. Der tatsächliche Umfang der Durchfeuchtung wurde nicht ausreichend untersucht.

  2. Trotz Wasser in der Dämmschicht wurde keine gezielte Dämmschichttrocknung aufgebaut.

  3. Die Trocknungsentscheidung stützte sich offenbar hauptsächlich auf sinkende Messwerte an den sichtbaren Wandoberflächen.

  4. Es erfolgte keine belastbare Kontrolle des verdeckten Bodenaufbaus.

  5. Die Trocknung wurde zu früh beendet und das Gebäude voreilig für trocken erklärt.

Der Kondensattrockner hat somit nur die Feuchtigkeit behandelt, die aus dem Bodenaufbau bereits in die Raumluft oder in die sichtbaren Wandflächen gelangt war. Die eigentliche Ursache – die durchnässte Dämmschicht – blieb bestehen.

Was hat der Kunde falsch gemacht?

Der Kunde hat den Wasserschaden selbstverständlich nicht verursacht. Problematisch war jedoch die Entscheidung, die Trocknung einem Betrieb zu überlassen, der offenbar weder über die erforderliche Spezialausrüstung noch über ausreichende Erfahrung mit Dämmschichtschäden verfügte.

Viele Fliesenleger, Sanitärbetriebe und kleinere Sanierungsunternehmen besitzen einfache Kondensattrockner. Damit können oberflächliche oder geringfügige Feuchteschäden durchaus unterstützt werden. Das Vorhandensein eines Trocknungsgeräts macht einen Betrieb jedoch noch nicht zu einer Fachfirma für technische Bautrocknung.

Bei Wasser unter dem Estrich müssen Kunden gezielt nachfragen:

  • Wurde die Dämmschicht messtechnisch untersucht?

  • Welche Bereiche des Bodenaufbaus sind betroffen?

  • Wird ein eigener Dämmschichttrocknungskreislauf aufgebaut?

  • Welche Filter- und Sicherheitstechnik wird verwendet?

  • Wie wird der Trocknungserfolg kontrolliert und dokumentiert?

  • Gibt es eine schriftliche Abschlussmessung?

Großflächiger Schimmel gehört in fachkundige Hände

Die sichtbare Schimmelbildung an den Einbauschränken zeigt, dass es sich inzwischen nicht mehr nur um einen Feuchteschaden handelt. Vor einer Wiederherstellung müssen befallene Materialien fachgerecht bewertet, gegebenenfalls abgeschottet, zurückgebaut und entsorgt werden.

Auch das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass bei großflächigem Schimmelbefall Sachverständige beziehungsweise entsprechend qualifizierte Fachleute hinzugezogen werden sollten.

Fachgerechte Dämmschichttrocknung schützt vor Folgeschäden

Eine professionelle Bautrocknung ist zunächst möglicherweise aufwendiger als das bloße Aufstellen einiger Kondensattrockner. Am Ende ist sie jedoch fast immer die wirtschaftlichere Lösung.

Eine nicht vollständig getrocknete Dämmschicht kann zu folgenden Problemen führen:

  • erneut ansteigender Feuchtigkeit in Wänden und Böden,

  • Schimmelbildung in verdeckten Bauteilen,

  • Schäden an Möbeln und Einbauschränken,

  • Geruchsbelastungen,

  • Ablösungen von Putz, Farbe und Bodenbelägen,

  • hohen Rückbau- und Wiederherstellungskosten.

RL-Baudienstleistungen übernimmt die fachgerechte Untersuchung und technische Trocknung von Wasserschäden in München, Dachau, Karlsfeld, Fürstenfeldbruck und Umgebung. Wir prüfen den tatsächlichen Schaden, wählen das passende Trocknungsverfahren und dokumentieren den Trocknungsverlauf bis zur kontrollierten Abschlussmessung.

Denn bei Wasser in der Dämmschicht gilt: Oberflächlich trocken ist noch lange nicht fachgerecht getrocknet.